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Die Kosten für eine Augenlidstraffung lassen sich nicht pauschalisieren. Sie hängen von der gewählten Methode ab, variieren je nach persönlichem Befund und Ihrem Wunschergebnis. Daher bieten wir keine pauschalen Preise an für eine Lidkorrektur bzw. Lidstraffung. Eine genaue und für Sie ganz individuelle Kalkulation der Augenlidstraffung kann erst nach dem ersten persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Dabei ermitteln wir, welches Verfahren bei Ihnen Anwendung findet, um somit das beste und auf Sie abgestimmte Resultat zu erzielen. Bei den Kosten spielen Faktoren wie mikrochirurgisches Verfahren, Anästhesiekosten (Dämmerschlaf, Teil- oder Vollnarkose), Klinikkosten, Nachbehandlung, etc. eine wesentliche Rolle.
weiterlesenFür uns stehen bei Ihrer Augenlidstraffung Kostentransparenz und ein realistischer Kostenvoranschlag an oberster Stelle. Sie werden von uns detailliert darüber informiert, mit welchen Kosten in Ihrem Falle zu rechnen ist und wie sich diese Kosten zusammensetzen. In der Regel weicht der Endbetrag nach der Lidkorrektur so gut wie nie von unserem detailgenauen Kostenvoranschlag ab. Da es sich bei einer Augenlidstraffung um das Gesicht handelt, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden davon abhängen, sollten Sie nicht ausschließlich die Kosten als Entscheidungskriterium heranziehen. Es geht um die Reduzierung von Risiken und die Schaffung von reproduzierbaren, planbaren und dauerhaften Ergebnissen. Die Qualität der Behandlung ist bei uns immer erstrangig. Die daraus resultierenden Kosten sollten immer auf einer vernünftigen Grundlage (der Gebührenordnung für Ärzte) basieren. Sie sollten allerdings nie das Entscheidungskriterium für oder gegen eine OP darstellen.
Dauer der OP: 30 bis 60 min. Abhängig vom Ausmaß der Behandlung.
Dauer des Aufenthalts in der Klinik: einen Tag ambulant
Anästhesie: lokale Anästhesie mit Ruhigstellung
Nachbehandlung: Abschwellende Maßnahmen für 2- 3 Tage
Gesellschaftsfähig: Nach 7 bis 10 Tagen
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In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Augenlidstraffung nicht, wenn es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt. Liegt jedoch eine medizinische Notwendigkeit vor, kann es sein, dass eine Augenlidstraffung eine Ausnahme der üblichen Regelung der Kostenübernahme darstellt. Eine medizinische Indikation kann beispielsweise eine Einschränkung des Sehvermögens darstellen, die durch einen Unfall oder eine angeborene Beeinträchtigung (Fehlbildung des Augenlides) verursacht ist. Ob die Krankenkasse dann die Kosten für die Augenlidstraffung übernimmt, hängt stark vom individuellen Fall ab, der nach einem ärztlichen Befundbericht von der Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) geprüft wird.Gern beraten wir Sie in der SINIS KLINIK BERLIN individuell unter Berücksichtigung Ihres speziellen Befundes. Ob es sich um einen Fall handelt, der von der Krankenkasse übernommen wird, können wir dann gemeinsam beantworten.